Nachlass ordnen

Steuererklärung für Verstorbene: Was Hinterbliebene darüber wissen sollten

Beim Tod von Familienangehörigen gibt es viel zu regeln. Der Nachlass ist mit etlichen To-dos verbunden. Dazu kann auch die Abgabe einer Steuererklärung für die Verstorbenen gehören.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Erben sind verpflichtet, für einen verstorbenen Angehörigen eine Steuererklärung abzugeben, sofern er oder sie steuerpflichtige Einkünfte hatte.
  • Bei einer Erbengemeinschaft muss diese ein Mitglied aus ihrer Reihe damit beauftragen.
  • War der oder die Verstorbene verheiratet, kann die verwitwete Person nochmals im Jahr des Todes und im darauffolgenden vom Ehesplitting profitieren.

Todesfälle stellen die Hinterbliebenen vor zahlreiche Herausforderungen – auch in Steuerfragen: Muss man noch eine Steuererklärung abgeben? Welche Frist gilt? Wer erstellt die Erklärung fürs Finanzamt? Auf was Erben dabei achten müssen, erklären Experten.

Eine Steuererklärung ist Pflicht, wenn der oder die Verstorbene steuerpflichtige Einkünfte hatte

„Hatte der oder die Verstorbene steuerpflichtige Einkünfte, die nicht bereits durch Lohn- und Kapitalertragsteuer abgegolten sind, gehen die steuerlichen Rechte und Pflichten auf die Erben über“, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) in Neustadt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn beispielsweise

  • Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung erzielt wurden oder
  • der Verstorbene eine Rente erhalten hat, deren steuerpflichtiger Teil höher als der Grundfreibetrag war.

Wenn der Verstorbene noch berufstätig war und die Lohnsteuer vom Arbeitgeber entrichtet wird, kann sich eine Steuererklärung lohnen

Übrigens: Auch wenn der Verstorbene nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war, kann es sich lohnen, diese zu machen. Zum Beispiel, wenn lediglich Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit vorlagen, bei denen die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber ans Finanzamt weitergeleitet wird.

Denn die bereits entrichtete Steuer ist häufig zu hoch. Das heißt, dass ein Anspruch auf eine Steuerrückzahlung bestehen könnte. Dies muss aber immer im Einzelfall geprüft werden. 

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Wer erbt, ist für die Steuererklärung zuständig

Alleinerben sind allein für die Steuererklärung zuständig. Geht der Nachlass an eine Erbengemeinschaft über, so muss diese eines der Mitglieder damit beauftragen, die Steuererklärung zu machen.

Bis wann Sie die Steuererklärung abgeben müssen: Es gelten die üblichen Fristen

Für die Abgabe der Steuererklärung gelten die üblichen Fristen. Das heißt, die Erben haben hierfür Zeit bis Ende Juli des Folgejahres. „Diese Zeitspanne verlängert sich nochmals bis zum Ende des darauffolgenden Februars, wenn die Steuerpflichtigen die Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater machen lassen“, so die VLH-Experten.

Versäumen die Erben diese Abgabetermine, drohen ihnen eine Steuerschätzung und ein Versäumniszuschlag. Ist die Erbfolge strittig und muss unter Umständen erst gerichtlich festgestellt werden, hat das Einfluss aufs Timing. Die Erben sollten dem Finanzamt entsprechende Verzögerungen mitteilen.

Wenn Unterlagen und Belege fehlen: Das können Sie tun

Während die Hinterbliebenen den Nachlass sortieren und sichten, sollten sie unbedingt sämtliche steuerrelevanten Quittungen und Unterlagen aufheben. Trotzdem ist es oft schwierig, alle erforderlichen Belege beizubringen.

„Gegen Vorlage des Erbscheins geben Banken, die Kranken- und die Rentenkasse Auskünfte“, so die VLH. Auch das Finanzamt lässt legitimierten Erben die Kopien alter Steuerbescheide zukommen. Achtung: „Wurde der Verstorbene zuvor gemeinsam mit dem Partner oder der Partnerin veranlagt, muss dieser der Weitergabe alter Steuerbescheide zustimmen.“

Eine Rückzahlung steht den Erben zu

Ergibt sich durch die Steuererklärung eine Rückzahlung, so steht diese Summe dem Alleinerben beziehungsweise der Erbengemeinschaft zu. Bei Letzteren wird die Erstattung anhand der Erbquote aufgeteilt. Diese Rückzahlung kann sich auch erbschaftsteuerlich auswirken, wenn der Erbe damit in der Summe über den Erbschaftsteuerfreibetrag kommt. Dann unterliegt sie der Erbschaftsteuer.

Vorsicht bei eventuellen Nachzahlungen ans Finanzamt – hier kann eine Nachlassinsolvenz infrage kommen

Hat hingegen das Finanzamt noch offene Forderungen, müssen die Erben die Steuerschuld grundsätzlich bezahlen – „und zwar unabhängig von der Höhe des Nachlasses“, erklärt die VLH. Das heißt, sie stehen dafür gegebenenfalls mit ihrem persönlichen Vermögen ein. Zeichnet sich ein solcher Fall ab, gibt es die Möglichkeit, Nachlassinsolvenz zu beantragen – dann bleiben eventuelle Forderungen auf diesen begrenzt.

Auch Ehegattensplitting ist bei der letzten Steuererklärung noch möglich

Eine Sonderregel gibt es für den hinterbliebenen Ehepartner. Witwe oder Witwer können im Jahr des Todes sowie im ersten auf den Todesfall folgenden Jahr für ihre Einkünfte nochmals nach dem oft günstigen Splittingtarif besteuert werden. „Danach wird der hinterbliebene Ehepartner nach dem Splittingtarif versteuert – obwohl er an sich der Einzelveranlagung unterliegt.“

Dies geht aber nur, wenn zum Todeszeitpunkt die Voraussetzungen fürs Splitting vorlagen, das heißt die Partner müssen miteinander verheiratet gewesen sein und auch gemeinsam unter einem Dach gewohnt haben. Das Splitting kann die Steuerschuld deutlich reduzieren, wenn beide Partner unterschiedlich hohe Einkünfte hatten.

Die Lebenserwartung in Deutschland steigt weiter

Die Lebenserwartung in Deutschland ist 2025 auf neue Höchstwerte gestiegen. Bei der Geburt konnten Frauen statistisch mit 83,6 Lebensjahren rechnen, Männer mit 79,1 Jahren. Auch Menschen, die bereits 65 Jahre alt sind, dürfen sich über mehr Lebensjahre freuen: 65-jährige Frauen haben nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes noch rund 21 Jahre vor sich, gleichaltrige Männer 18 Jahre. 

Die höhere Lebenserwartung ist ein Erfolg, stellt die Sozialsysteme aber vor Herausforderungen. Denn derzeit rücken die geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft kamen 2022 auf 100 Menschen im Erwerbsalter noch 30 Menschen ab 67 Jahren. 2031 dürften es rund 36 und 2036 etwa 40 sein. Damit müssen künftig viel weniger Beitragszahler die Renten-, Kranken- und Pflegeleistungen für mehr ältere Menschen finanzieren. Fachleute fordern daher, die Regelaltersgrenze an die höhere Lebenserwartung anzupassen. Weitere Stellschrauben: eine höhere Erwerbsbeteiligung von Älteren und von Frauen sowie gezielte Zuwanderung.

Waltraud Pochert

Autorin

Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.

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