Taschengeld: Wie viel ist für Kinder wirklich angemessen? Tipps von einer Expertin
Ab dem Schulalter sollten Kinder Taschengeld bekommen. Doch was ist angemessen und welche Regeln sollten gelten? Eine Expertin des Deutschen Jugendinstituts erklärt, wie Eltern das Taschengeld richtig einsetzen.

Das Wichtigste auf einen Blick:
- Durch regelmäßig gezahltes Taschengeld erlernen Kinder den Umgang mit Geld.
- Für den Lerneffekt ist es wichtig, dass die Kinder frei über ihr Taschengeld verfügen können.
- Die Höhe des Betrags hängt vom Alter ab und beginnt für unter Sechsjährige mit 1 bis 2 Euro pro Woche.
Der richtige Umgang mit Geld will gelernt sein – dafür ist das Taschengeld wichtig. Was sollten Eltern darüber wissen? aktiv hat sich beim Deutschen Jugendinstitut erkundigt.
„Entscheidend ist, dass das Kind wirklich frei über sein Taschengeld verfügen kann“, erklärt Alexandra Langmeyer, Leiterin der Fachgruppe „Lebenslagen und Lebenswelten von Kindern“. Selbst wenn das Geld für (aus Erwachsenensicht) überflüssigen Schrott draufgeht, sollten die Eltern nicht sofort einschreiten.
Für den erwünschten Lerneffekt müssen die Kinder nämlich immer wieder ihre eigenen Erfahrungen machen, ob nun mit Kaugummis oder mit Sammelkarten. Solche Anlässe können genutzt werden, um mit den Kindern über das Thema Konsum zu sprechen.
Fester Termin, keine Ausnahmen: Beim Taschengeld ist die Planbarkeit pädagogisch ganz wichtig
„Das Taschengeld sollte regelmäßig und unaufgefordert gezahlt werden“, rät die Psychologin weiter. Und zwar zu festen Terminen und stets in der mit dem Kind besprochenen Höhe.
Taschengeld darf nämlich weder Belohnung sein (etwa für gute Noten in der Schule) noch darf es zur Strafe gekürzt werden. Schließlich soll der Nachwuchs lernen, auch ohne Bezahlung das Richtige zu tun.
Empfohlen wird Taschengeld ab dem Schulalter. Je nach Wünschen und Fähigkeiten des Kindes kann man etwas früher damit beginnen. Bis etwa zum zehnten Lebensjahr ist eine wöchentliche Auszahlung sinnvoll. Danach sollten die Eltern auf einen monatlichen Rhythmus umstellen. Das kann für den Nachwuchs anfangs durchaus herausfordernd sein.
Regeln für die kleinen Extras
Wichtig dabei: kein Extra-Euro, kein Vorschuss!
- Wenn das Geld alle ist, ist es alle.
- Zugleich gilt, dass vom Kind selbst verdiente Kohle nichts an der Höhe des Taschengelds ändern darf.
- Schenkt zum Beispiel die Oma ein Extra-Scheinchen, bleibt auch in solchen Fällen das Taschengeld gleich.
Die Taschengeld-Höhe steigt mit dem Alter: Diese Richtwerte empfiehlt das Deutsche Jugendinstitut
Der Betrag steigt mit dem Alter des Kindes. Das Jugendinstitut nennt dafür die in unserer Tabelle gezeigten Richtwerte. Regelmäßige Termine für die Anhebung können zum Beispiel der Geburtstag des Kindes und/oder der Anfang eines neuen Schuljahrs sein.
Empfohlene Taschengeldhöhe je nach Kindesalter:
| Alter | Betrag in € |
|---|---|
| Unter 6 | 1–2 pro Woche |
| 6–7 | 2–3 pro Woche |
| 8–9 | 3–4 pro Woche |
| 10–11 | 15–25 pro Monat |
| 12–13 | 20–30 pro Monat |
| 14–15 | 25–45 pro Monat |
| 16–17 | 40–60 pro Monat |
| ab 18 | 55–75 pro Monat |
Quelle: Deutsches Jugendinstitut
Kleinere Kinder bekommen ihr Taschengeld in bar. Ab etwa der fünften Klasse kann man dann ein spezielles Kinderkonto mit eigener Karte zum Geldabheben einrichten. So ein Konto gibt es bei den meisten Kreditinstituten kostenlos.
Kinderkonto, Bezahl-App, Budgetgeld: So lernen Teenager den digitalen Umgang mit Geld
„Auch die Verknüpfung des Kontos mit Bezahl-Apps ist sinnvoll, damit das Kind den Umgang mit diesen Technologien erlernt“, sagt Expertin Langmeyer. Minderjährige können nicht alle Anbieter uneingeschränkt nutzen: Da gibt es unterschiedliche Altersgrenzen. „Wichtig ist, dass die Bezahl-App für das Kind nur mit dem Konto des Kindes verknüpft wird – nicht etwa mit einem Konto der Eltern.“
Bei Jugendlichen kann man das Taschengeld um das sogenannte Budgetgeld ergänzen: Dabei bekommt das Kind einen festgelegten Betrag zusätzlich, der jedoch nur für bestimmte Dinge eingesetzt werden darf: etwa für Schulmaterial, Kleidung oder Kosmetik.
Bargeldlos bezahlen für Kinder und Jugendliche
Viele Ausgaben und Einkäufe des täglichen Lebens werden heute bargeldlos über eine Debit-Karte (früher EC-Karte) bezahlt. Etwa ein Drittel aller Kinder erhält das Taschengeld heute schon digital. Da liegt es nahe, dass sie gern bargeldlos bezahlen wollen – so geht es:
- Mit dem Kinder- und Jugendkonto: Bei den meisten Geldinstituten ist ein solches Kinder- und Jugendkonto die Grundlage für eine Debit-Karte, die ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt werden kann. Wird die Karte dafür freigeschaltet, sind bargeldloses wie auch kontaktloses Bezahlen möglich. Wichtig für Eltern: Solche Konten funktionieren auf Guthabenbasis, sie können nicht überzogen werden. Schulden sind somit nicht möglich.
- Per Smartphone: Bei dieser Variante wird eine vorhandene Debitkarte in einer Wallet hinterlegt. So ist es möglich, mit dem Smartphone oder der Smartwatch zu bezahlen.
- Mit der Taschengeldkarte: Es handelt sich um eine elternkontrollierte Prepaid-Karte (wie Bling oder Revolut Junior). Dahinter steckt kein Konto. Eltern können über eine App Taschengeld überweisen, aber auch Online-Käufe sperren. Kinder zahlen damit bargeldlos. Überweisungen tätigen oder das Guthaben überziehen geht nicht. Während Kinder- und Jugendkonten bis zu einem bestimmten Alter kostenlos sind, fallen für Taschengeldkarten Monatsgebühren an.
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